AGB´s

Saarpfalz Bike -AGB´s-

 

Saarpfalzbike

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

1. Teilnahmevoraussetzung: Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten sportlichen Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung (Bekleidung, Mountainbike bzw. Rennrad) mitbringt. Die Teilnahme an den Mountainbike-Reisen ist nur mit einem Mountainbike möglich!! . Der Leiter der Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des eingezahlten Reisepreises.

Bei allen Touren besteht Helmpflicht!

2. Anmeldung und Bestätigung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Anmeldeformular aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung/Rechnung und den Reisepreis-Sicherungsschein per eMail zugeschickt, damit wird für uns der Reisevertrag verbindlich.

3. Bezahlung: Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung bei Ihnen wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die genaue Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der Anmeldebestätigung/Rechnung. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist bei allen Reisen der komplette Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei der Buchung von Linienflügen wird der gesamte Flugpreis sofort fällig.

Die Restzahlung wird bei allen Reisen 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Die genauen Zahlungstermine entnehmen Sie der Anmeldebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung und Restzahlung ist nur dann fällig, wenn wir Ihnen den Reisepreis- Sicherungsschein zugeschickt haben. Die Reiseunterlagen – wie Reisebestätigung und Flugtickets werden erst nach Eingang des vollen Reisepreises zugeschickt. Ohne Zahlung des vollen Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn besteht für den

Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren. Teilnehmer aus dem Ausland: Die Bezahlung aus dem Ausland hat spesenfrei zu erfolgen, sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers!

4. Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.

5. Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung.

6. Unsere Leistungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen der Beschreibung des Programms. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Fahrtrouten und Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.

7. Dokumente und Gesundheitsvorschriften: Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es dem Reiseveranstalter technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

8. Leistungs- und Preisänderungen: Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Flugplanänderungen, Änderungen des Transportmittels, müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und dem Reiseteilnehmer zumutbar ist.

9. Haftung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines

Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht haften. An Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

10. Gewährleistung: Sollte eine unserer Reisen trotz aller Bemühungen doch einmal einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

11. Reiseabbruch: Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Reisepreises.

12. Rücktritt: Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich tun, am besten per Einschreiben. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.Für alle Reisen gelten folgende Stornogebühren:

bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80%
bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

13. Stornierung von Flügen: Wird ein Charter- oder Linienflug vermittelt, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis zu 100% der Flugkosten betragen.

14. Umbuchungen: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, das dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Generell sind Umbuchungen bei Alpentouren und Europareisen bis 31 Tage vor Reisebeginn, bei Fernreisen bis 46 Tage vor Reisebeginn möglich, auf Reisen, die im selben Kalenderjahr stattfinden. Bei Alpentouren nehmen wir Umbuchungen gegen eine Gebühr von 30 Euro vor.

Umbuchungen ab 30 Tage vor Reisbeginn werden wie Stornierung und Neubuchung gehandhabt.

15. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen:

Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Anordnungen u.ä. – erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Dies gilt auch, wenn Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers oder des Reiseleiters usw.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung (638 Abs. 3 BGB) verlangen.

16. Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

17. Insolvenzschutz: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sind wir versichert bei: R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden.

18. Gerichtsstand: Der Reiseteilnehmer kann Saarpfalz-Bike nur an dessen Sitz verklagen.

19. Veranstalter:

Saarpfalz-Bike
Nationalstraße 16 // D-66386 St.Ingbert
Tel. +49 1714661567 //
eMail: info.saarpfalzbike@gmail.com
Internet: http://www.saarpfalz-bike.de
Geschäftsführer: Gerhard Wannemacher und Christian Stopp Amtsgericht St. Ingbert
Sitz der Gesellschaft: Nationalstraße 16, 66386 St.Ingbert USt-IDNr.: 085/159 015 83

Bankverbindung: Kreissparkasse Saarpfalz
Blz: 59450010
Konto-Nr.:1030406944
BIC-Code:SALADE51HOM
IBAN-Nr: DE88 5945 0010 1030 4069 44